Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH), herausgegeben von den Heilpraktikerverbänden 1985, Neuauflage 01.01.2002 in Euro berechnet.
Abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag werden die Kosten von Ihrer privaten Krankenkasse vollständig oder zum Teil rückerstattet.
Das Patientenrechtegesetz verpflichtet mich, Sie darüber aufzuklären, dass möglicherweise nicht alles von der privaten Krankenversicherung oder Ihrer Zusatzversicherung erstattet wird, was ich Ihnen in Rechnung stelle.
Die Abrechnung über ein Privatrezept ist ebenfalls möglich.
Selbstverständlich können Sie die Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.