Abrechnung

Die Abrechnung der Behandlungen erfolgt auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) oder bei physiotherapeutischen Leistungen auf Grundlage einer ärztlichen Privatverordnung.
Je nach Versicherungsvertrag können die Kosten von privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen vollständig oder anteilig übernommen werden. Da sich die Erstattung je nach Tarif unterscheidet, empfehlen wir, die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit der jeweiligen Versicherung abzuklären.
Selbstverständlich können alle Leistungen auch als Selbstzahlerin in Anspruch genommen werden.

Osteopathie für gesetzlich Versicherte
Auch gesetzlich versicherte Patientinnen können osteopathische Behandlungen bei uns in Anspruch nehmen. Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich im Rahmen ihrer Satzungsleistungen an den Kosten für Osteopathie.
Die Voraussetzungen, Anzahl der bezuschussten Behandlungen und Höhe der Erstattung unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Bitte klären Sie daher vorab mit Ihrer Krankenkasse, welche Voraussetzungen für eine Bezuschussung gelten und ob eine ärztliche Empfehlung oder Verordnung für Osteopathie benötigt wird.
Die Behandlung wird zunächst privat in Rechnung gestellt. Die Rechnung kann anschließend zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden.

Eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.

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